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Michis Rille
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Jugendschutz
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Aufgrund der Rechtslage zum Jugendschutz werden auch wir uns in Zukunft von Minderjährigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten an der Kasse vorlegen lassen, damit der Fetenspaß bei einer möglichen amtlichen Überprüfung nicht getrübt wird. An der Kasse gibts für die U-18 Generation dann einen roten Stempel.


Hier gibts den Vordruck zum Markieren und Ausdrucken:

 Laut Jugendschutzgesetz, dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung, können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person  über 18 Jahren  übertragen, und somit  dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt auf der öffentlichen Veranstaltungen nach 24.00 Uhr ermöglichen. Diese Vereinbarung muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige, muss sich ebenfalls auf dieser Veranstaltungen befinden!

Vereinbarung:      Die Eltern (Name der Eltern)

Vorname:__________________________Nachname:_________________________
Strasse:____________________________ Wohnort:__________________________
Telefon:_________/______________

überträgt gem. §2 Abs. 2 Nr.2 Jugendschutzgesetz die Aufgaben der Personensorge für seinen jugendlichen Sohn / seine jugendliche Tochter (Name des Jugendlichen)

Vorname:__________________________Nachname:_________________________
Strasse:____________________________ Wohnort:__________________________
Geb./Datum:______:______:__________

Für die Dauer des Aufenthalts auf der öffentlichen Veranstaltungen in:

_______________________________________am:_____:_____:_____

auf die Nach genannte Aufsichtsperson: (Name der Person, die auf der Veranstaltung aufpasst)

Vorname:__________________________Nachname:_________________________
Strasse:____________________________ Wohnort:__________________________
Geb./Datum:______:______:__________

Die zu beaufsichtigende Person, muss sich mit seiner Aufsichtsperson beim Betreten der Öffentlichen Veranstaltungen einfinden. Der Aufenthalt ist der zu beaufsichtigenden Person nur gestattet, solange sich die Aufsichtsperson auch auf der öffentlichen Veranstaltungen aufhält.

_______________________________           ______________________________
Datum und Unterschrift der Eltern                      Datum und Unterschrift Aufsichtsperson